Mit dem Auftrag den Start in die Gartensaison 2018 zu beschreiben, besuchte Friedemann Bräuer für die WZ Wuppertaler Kleingärten und war auch im KGV Bendahl zu Gast. Hier geht es zum vollständigen Artikel.
Gerätebenutzung
Zur Beachtung:
Lärmentwickelnde Geräte wie Schredder, Rasenmäher, Heckenscheren, Pumpen usw. müssen den in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung festgelegten Auflagen entsprechen.
Der Betrieb dieser Geräte darf die Ruhe in der Kleingartenanlage nicht mehr als nötig stören. Er ist zu unterlassen:
- in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr,
- in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen.
Der Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und -sammlern ist außerdem zu unterlassen:
- in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr,
- in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr.
Wasser aufdrehen
Hallo liebe Bendahler,
liebe Bendahlerinnen,
vorausgesetzt die Prognosen der Wetterfrösche sagen eine frostfreie Zeit voraus werden wir das Wasser am Samstag den 29.03 2025 in der Anlage aufdrehen.
Da dies ein Pflichttermin ist, würden wir uns sehr freuen, wenn alle Pächter um 10:00 Uhr auf der Anlage sind. Sollten noch nicht alle Vorarbeiten (Wasseruhr einbauen, Absperrventil schließen) abgeschlossen sein, können wir das jetzt gemeinsam erledigen. Wenn jemand beim Einbau Schwierigkeiten hat, kann er oder sie sich gerne an den Gartennachbarn oder den Vorstand wenden.
Um 11:00 Uhr werden wir das Wasser aufdrehen und eine Dichtigkeitsprüfung durchführen. Sollte diese positiv ausfallen kann ab 12:00 Uhr Wasser entnommen werden. Sollten wir feststellen, dass unser Hauptzähler nicht zum Stillstand kommt, weil irgendwo ein Hahn offen oder ein Zwischenzähler nicht eingebaut wurde, werden wir die Aktion abbrechen!
Wir wünschen allen eine schöne Gartensaison und hoffentlich wieder mit sozialen Kontakten.
Viele Grüße und bleibt gesund
Alexander Brinkhoff
Leerung der Biotonnen
Ab dem 25.3.2025 (Dienstag) werden die Bio-Tonnen alle 14 Tage geleert.
Letzter Termin ist der 18.11.2024
Kleingärtnerische Nutzung – Obst & Gemüse (1/3 Regelung)
Bekanntmachung Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde
Obst und Gemüse gehören in einen Kleingarten und stellen die ordnungsgemäße, insbesondere die kleingärtnerische Nutzung sicher. So sind It. Urteil des Bundesgerichtshofs zur kleingärtnerischen Nutzung der Gartenparzellen vom 17. Juni 2004, III ZR 281/03, mindestens 1/3 der Fläche entsprechend zu nutzen.
Zudem überlässt die Stadt Wuppertal die Flächen zu einem Pachtzins (0,265 Euro/qm), der sich an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Anbau) bemisst.
Für reine Freizeitgärten werden Pachtpreise in Höhe von 7,50 Euro bis 10,00 Euro/qm aufgeworfen.
Pächter:innen, die kein Obst und Gemüse in ihren Gärten vorhalten, werden außerdem diese Kulturen anlegen (zeitnah), der Herbst eignet sich optimal für Neupflanzungen und das Anlegen von Beeten) und die Gärten entsprechend dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung der Stadt Wuppertal zu nutzen.
Für Fragen stehen beim Verband Fachberaterinnen zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass eine fehlende kleingärtnerische Nutzung nach § 9 1(1) Bundeskleingartengesetz zu einer ordentlichen Kündigung seitens des Verpächters führt.
Viele Grüße
Das Team des Stadtverbandes
Gartenarbeiten im Dezember
Es scheint, als ob es im Dezember in unseren Kleingärten nichts zu tun gibt. Die Beete sind abgeerntet, die Obstbäume sind im Winterschlaf und die meisten Blumen sind längst erfroren.
Wer am 4. Dezember Zweige von Apfel, Kirsche oder Forsythie schneidet, kann sich mit etwas Glück genau zum Weihnachtsfest an den Blüten dieser Barbarazweige erfreuen.
So lange der Boden noch nicht gefroren ist, könnt Ihr immer noch neue Gehölze einpflanzen.
Denkt daran, spätestens jetzt Eure Kübelpflanzen in ihr Winterquartier zu bringen, oder mit Fleece, Stroh, Laub etc. vor der Kälte zu schützen.
im Dezember auspflanzen:
- Christrose
im Dezember ernten:
- Feldsalat
- Grünkohl
- Rosenkohl
- Schwarzwurzel