Zur Beachtung:
Lärmentwickelnde Geräte wie Schredder, Rasenmäher, Heckenscheren, Pumpen usw. müssen den in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung festgelegten Auflagen entsprechen.
Der Betrieb dieser Geräte darf die Ruhe in der Kleingartenanlage nicht mehr als nötig stören. Er ist zu unterlassen:
- in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr,
- in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen.
Der Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und -sammlern ist außerdem zu unterlassen:
- in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr,
- in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr.